• Einreisebestimmungen Oman

Einreisebestimmungen Oman

Benötigt man für Oman ein Visum? Die Antworten finden Sie nachstehend.

Diese Auskünfte beruhen weitgehend auf Angaben des Auswärtigen Amtes. Hier finden Sie Informationen zu erforderlichen Dokumenten, Visum und der Einreise aus Katar oder den Emiraten.

Oman und Corona

 

Nachstehende Auskünfte beruhen auf der Webseite des auswärtigen Amtes.

Erforderliche Dokumente

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (für Angehörige anderer Staaten teilen wir die Bestimmmungen auf Anfrage gerne mit):

Die Einreise nach Oman ist für deutsche, österreischische und Schweizer Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja, wird aber nicht empfohlen, da es vereinzelt zu Zurückweisungen kam.

Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für Aufenthalte bis zu 14 Kalendertagen benötigen Deutsche, Österreicher, Schweizer sowie die Angehörigen viele weiterer EU-Staaten für touristische Reisen nach Oman kein Visum. Voraussetzungen sind Vorlage von Rückflugticket, Hotelreservierung, einer Covid-19 umfassenden Krankenversicherung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer.

Für Reisen von mehr als 14 Kalendertagen können Sie vorab ein elektronisches Visum beantragen, was wir empfehlen. Bitte rechnen Sie mit Bearbeitungszeiten von bis zu 2 Wochen.

Anträge für Tourist, Express & Residence Visa können  über die Website https://evisa.rop.gov.om  beantragt werden.

Daneben soll es zusätzlich zumindest vorläufig in Ausnahmefällen die Möglichkeit geben, das Visum bei Ankunft zu erwerben wie vor dem 21.03.18. Man muss jedoch rechhnen, dass diese Regelgung jederzeit und ohne Vorwarnung aufgehoben wird und dann nur noch Einreise mit einem vorab beantragten Visum bzw. E-Visum möglich ist.Wir empfehlen daher dringend, in jedm Fall ein Visum online zu beantragen. Ab dem Moment der Aufhebung der Möglichkeit des Visums bei Ankunft müssen alle Fluggesellschaften und Reiseveranstalter sicherstellen, dass ihre Passagiere ein gültiges Visum für die Einreise nach Oman besitzen, bevor sie diese akzeptieren.

Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10 OMR = ca. 23 EUR pro Tag erhoben.

So lange die Covid-19-Pandemie anhält gelten weitere Vorschriften und Einschränkungen. Wir empfehlen, sich ggf. auf der Website des Auswärtigen Amts auf den aktuellen Stand zu bringen.

Visagebühren sparen: Einreise aus Katar oder aus Dubai ohne zusätzliches omanisches Visum

Einreise aus Katar

Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern das in Katar erteilte Visum eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist. Der Pass muss bei Einreise nach Oman mindestens noch 6 Monate gütig sein.

Einreise aus dem Emirat Dubai

Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass bei Einreise nach Oman noch mindestens 6 Monate gültig ist und ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist. Diese Regelung gilt nur für eine einmalige Einreise nach Oman und nur bei direkter Einreise aus Dubai per Direktflug oder am Grenzübergang Wajajah! Diese Regelung gilt nicht für Einreise aus oder über die anderen Emirate (z.B. Abu Dhabi, Ras Al-Khaimah, Sharjah)!